Verschlüsselung

Verschlüsselung personenbezogener Daten ist Pflicht

Unternehmen müssen heutzutage bereits aufgrund rechtlicher Bestimmungen bestimmte Daten verschlüsseln. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt, dass Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Bei den im §9 Satz1 genannten Maßnahmen spielt vor allem die Verschlüsselung von Daten eine große Rolle.

Schützen Sie sich vor Datenverlust

Aber nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die eigenen Interessen sollten ein Unternehmen dazu bewegen, Verschlüsselungslösungen anzuwenden.

Jeder Mitarbeiter, der z.B. ein Firmen-Notebook nutzt oder Daten auf einem USB-Speicherstick mit zum Heimarbeitsplatz oder zum Kunden nimmt, gefährdet Ihr Unternehmen. Denn: Jeder Datenverlust kann heute zum wirtschaftlichen Aus führen.
Vermögensschäden durch den Verlust von Wettbewerbsvorteilen aufgrund von Schadensersatzforderungen oder Imageverlust etc. entstehen schnell.

FCS bietet deshalb mehrere Produkte an, die Ihre Daten durch Verschlüsselung schützen. So können Sie zum Beispiel mit unserer Lösung Disc.Secure wichtige Daten in einem gesicherten Container speichern. Das Programm RemCrypt ermöglicht es außerdem, Wechselspeicher mit dem Sicherheitsstandard AES-256 zu verschlüsseln. Die Freeware FCS CryptMe! Macht das Trio komplett. Mit ihr können einzelne Daten direkt über den Windows-Explorer verschlüsselt und entschlüsselt werden.

Sie möchten außerdem, dass Ihre Daten auch unterwegs gesichert sind? Überzeugen Sie sich von unserem sicheren USB-Stick Dr. Falk’s Store O’Crypt! Dabei handelt es sich um einen USB-Stick, der Ihre Daten „on board“ AES-256 verschlüsselt und den Zugriff nur durch Eingabe eines sicheren Passworts erlaubt.

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